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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 04.11.2011

1 E 11244/11.OVG

Normen:
GKG § 52 Abs. 1

Fundstellen:
BauR 2012, 989
ZfBR 2012, 275

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. September 2011 wird abgeändert. Der Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren erster Instanz wird auf 85.775,00 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]
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