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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 20.10.2011

OVG 6 L 69.11

Normen:
GKG § 52 Abs. 5 S. 1, 2
GKG § 68 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NVwZ-RR 2012, 48

Die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 5. September 2011 wird geändert. Der Streitwert wird für die erste Rechtsstufe auf 28.114,32 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die [...]
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