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OLG Köln - Entscheidung vom 22.09.2011

18 U 144/10

Der Einspruch der Beklagten zu 1) gegen das Versäumnisurteil des Senats vom 10.03.2011 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte zu 1) trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig [...]
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