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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 03.08.2011

19 U 79/11

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.03.2011 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Der Gebührenstreitwert wird auf 90.000,-- EUR [...]
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