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OLG Dresden - Entscheidung vom 02.11.2011

5 W 1069/11

Normen:
ZPO § 141 Abs. 1
ZPO § 141 Abs. 3 S. 1

Fundstellen:
MDR 2012, 543

Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten vom 06.10.2011 wird der gegen sie ergangene Ordnungsgeldbeschluss des Landgerichts Dresden, 4. Kammer für Handelssachen, vom 22.09.2011 ( 44 HKO 99/11) aufgehoben. [...]
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