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LSG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 29.09.2011

L 2 SF 73/11 E

Fundstellen:
NZS 2012, 400

Der Beschluss des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Juli 2011 wird abgeändert und die aus der Prozesskostenhilfe zu erstattende Vergütung der Erinnerungsführerin auf 502,18 EUR festgesetzt. I. Die [...]
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