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LG Paderborn - Entscheidung vom 10.11.2011

4 O 140/11

Normen:
BGB § 637 Abs. 1

Der Beklagte wird verurteilt, im Wege des Kostenvorschusses an die Kläger Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 14.900,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2011 zu [...]
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