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LG Bonn - Entscheidung vom 09.12.2011

10 O 53/11

Normen:
ZPO § 342

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 30.03.2011( 10 O 53/11 LG Bonn) bleibt insoweit aufrechterhalten, als die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 392,70 € nebst Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten jährlich über [...]
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