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LG Bamberg - Entscheidung vom 15.04.2011

2 O 624/09

Normen:
§§ 101 Abs.1, 69, 269 Abs.3 S.2 ZPO
ZPO § 69
ZPO § 101 Abs.1
ZPO § 269 Abs. 3 S.2

1. Der Beklagte hat 50% der Kosten der Streithelferin der Klägerin (Fa. S) zu tragen. 2. Der Antrag der Streithelferin des Beklagten (Fa. A), dem Beklagten die Tragung der ihr entstandenen Kosten aufzuerlegen, wird [...]
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