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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 23.03.2011

3 Ta 251/10

Normen:
ZPO § 888
ZPO § 888 Abs. 1
GewO § 109 Abs. 1
GewO § 109 Abs. 2

Unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen und unter Aufhebung des (Teil-)Beschlusses des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13.09.2010 - 11 Ca 194/10 - wird festgestellt, dass sich der [...]
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