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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 27.07.2011

3 Ta 147/11

Normen:
ArbGG § 78
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 120 Abs. 1

1. Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.06.2011 - 3 Ta 147/11 - dahingehend abgeändert, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Kläger mit [...]
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