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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 22.08.2011

8 Ta 165/11

Normen:
BBiG § 23 Abs. 1
BGB § 612
BBiG § 23 Abs. 1
ZPO § 114 S. 1
BGB § 612
BBiG § 23 Abs. 1
BBiG § 23 Abs. 2

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den undatierten, ihm am 21.07.2011 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - 8 Ca 788/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die statthaft und [...]
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