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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 18.04.2011

10 Ta 59/11

Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3
ArbGG § 78
GVG § 17 a Abs. 4
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 4. Februar 2011, Az.: 8 Ca 1741/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die [...]
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