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AG Plön - Entscheidung vom 18.02.2011

5 F 678/08

Normen:
SGB II § 22
SGB XII § 29
BGB § 558c ff.

Die zu zahlende Rate auf die Prozesskosten hinsichtlich des Antragsgegners wird rückwirkend ab dem 01.10.2010 auf 115,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und die Sache dem [...]
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