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AG Mainz - Entscheidung vom 03.03.2011

89 C 284/10

Normen:
StGB § 22
StGB § 23
StGB § 263 Abs. 1
StGB § 263 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 2

Fundstellen:
ZGS 2011, 286-288

1.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 46,41 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 08.07.2010 zu zahlen. 2.) Die Beklagte trägt die Kosten des [...]
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