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AG Krefeld - Entscheidung vom 12.05.2011

31 Ds 5 Js 722/10-212/11

Normen:
WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2a

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von Schusswaffen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 25,00 EUR kostenpflichtig verurteilt. Angewendete Vorschriften: § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG [...]
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