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AG Heidenheim - Entscheidung vom 03.05.2011

3 C 329/11

Normen:
BGB § 249
BGB § 823
StVG § 7
VVG § 115

Fundstellen:
DS 2011, 367-368

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 440,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 15.10.2010 zu bezahlen. 2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den [...]
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