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AG Flensburg - Entscheidung vom 12.07.2011

90 F 194/11

Normen:
BGB § 1626 Abs. 2
BGB § 1632 Abs. 3
BGB § 1666

Fundstellen:
FamRZ 2012, 563

1. Dem Antragsgegner wird der Kontakt zu dem Kind E... H..., geboren am..., untersagt. Dem Antragsgegner wird insbesondere untersagt, a) dem Kind Zutritt zu der Wohnung des Antragsgegners in der H..Straße..., [...]
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