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AG Dortmund - Entscheidung vom 27.09.2011

737 OWi 217 Js 1619/11-692/11

Normen:
OWiG § 17

Gegen den Betroffenen wird wegen verbotswidriger Kontaktaufnahme zu Prostituierten innerhalb des Sperrbezirks der Stadt Dortmund ein Bußgeld von 100 Euro festgesetzt. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens. [...]
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