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AG Bonn - Entscheidung vom 04.08.2011

201 C 34/11

Normen:
BGB § 535
ZPO § 92 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2012, 345-346
NZM 2012, 343-344

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % [...]
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