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AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg - Entscheidung vom 21.01.2011

12 C 132/10

Normen:
BGB § 535 Abs. 2
BGB § 556a

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 578,87 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.3.2010 zu zahlen. 2. Die Beklagten haben die Kosten des [...]
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