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LSG Bayern - Entscheidung vom 27.04.2009

L 8 SO 29/09 B ER

Normen:
SGG § 131
SGG § 199 Abs. 1 Nr. 2
SGG § 200
SGG § 201
SGG § 86b Abs. 2 S. 4
ZPO § 929 Abs. 2

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 16. Januar 2009 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller keine Kosten zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt. [...]
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