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LSG Bayern - Entscheidung vom 09.10.2009

L 15 SF 289/09

Normen:
JVEG § 20
JVEG § 22
JVEG § 4 Abs. 1

Die Entschädigung des Antragstellers anlässlich der Wahrnehmung des Verhandlungstermines vom 30.07.2009 wird gemäß § 4 Abs. 1 JVEG auf 53,50 EUR festgesetzt. Der Antragsteller hat keinen weiteren Anspruch auf [...]
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