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LSG Bayern - Entscheidung vom 19.02.2009

L 8 SO 17/09 ER

Normen:
GVG § 17
GVG § 17a Abs. 2 S. 1
GVG § 17b
SGG § 86b
SGG § 98 S. 1

I. Das Bayerische Landessozialgericht erklärt sich für unzuständig und verweist das Verfahren Az. L 8 SO 17/09 ER an das zuständige Sozialgericht Regensburg. II. Dieser Beschluss ist gemäß § 98 Satz 2 SGG unanfechtbar. [...]
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