1. Der Antrag ist unzulässig, weil er nicht erkennen lässt, dass der Antragsteller durch die von ihm behauptete Straftat der Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten (§ 202 c StGB ) in seinen Rechten [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!