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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 16.03.2005

10 B 1350/04

Normen:
BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2
BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2

Fundstellen:
BauR 2005, 1288

Der Antragsgegner hat die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagungsverfügung vom 2.2.2004 ausgesprochen, weil er die derzeit durchgeführte Nutzung der von der Antragstellerin betriebenen Gaststätte als [...]
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