Die von der Baugenehmigung erfasste Mobilfunkstation ist als fernmeldetechnische Nebenanlage auf dem Baugrundstück, das einem faktischen reinen Wohngebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 , 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO ) [...]
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