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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.04.2004

18 B 471/04

Normen:
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 123
AuslG § 30
AuslG § 42
AuslG § 49
AuslG § 69 Abs. 2
AuslG § 69 Abs. 3

Fundstellen:
DÖV 2004, 1051

Die Ausführungen des Antragstellers zum Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis gemäß § 30 Abs. 3 AuslG vermögen ihm keinen Duldungsanspruch für die Dauer des Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens [...]
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