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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.02.2004

12 E 1262/02

Normen:
VwGO § 147 Abs. 1 Satz 1
VwGO § 166
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3
ZPO § 569 Abs. 1 Satz 1
ZPO § 569 Abs. 3 Nr. 2

Fundstellen:
NVwZ-RR 2004, 544

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Klägerin hat sie verspätet erhoben. Von der Zustellung an lief die in § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO geregelte zweiwöchige Beschwerdefrist, worauf in der Rechtsmittelbelehrung zum [...]
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