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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 25.08.2004

19 B 1741/03

Normen:
ARB 1/80 Art. 10 Abs. 1

Fundstellen:
ZAR 2004, 425

Das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug der Ordnungsverfügung vom 9.3.2000 überwiegt nach wie vor das Suspensivinteresse des Antragstellers, weil diese Ordnungsverfügung auch unter Berücksichtigung der neueren [...]
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