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FG Sachsen - Entscheidung vom 17.08.2004

5 K 1985/00

Normen:
GrEStG § 22 Abs. 1 § 22 Abs. 2 S 1
GesO § 11 Abs. 2 S 3 § 5 Nr. 3 § 18 Abs. 1 § 14 Abs. 1

Streitig ist, ob die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 22 GrEStG zu erteilen ist, wenn Erwerber und Veräußerer in Gesamtvollstreckung sind und das Finanzamt die Möglichkeit hat, mit seiner [...]
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