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OLG München - Entscheidung vom 31.05.2001

29 U 6062/00

Normen:
UrhG § 97 § 97 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 1
ZPO § 97 § 708 Nr. 10 § 711

Fundstellen:
OLGR-München 2001, 601

Die Klägerin, die mit Film- und Fernsehrechten handelt, will festgestellt wissen, daß die Beklagte, die gleichfalls mit solchen Rechten handelt, für den Schaden aufzukommen hat, der ihr daraus entstanden ist oder noch [...]
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