Die Klägerin führte mit zwei Ausfuhranmeldungen vom 4. Dezember 1997 gefrorenes Rindfleisch, und zwar 9 Hinterviertel (1.020,25 kg) der Marktordnungs-Warenlistennummer 0202.2050.9100 und 114 Vorderviertel (6.351,54 kg) [...]
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