Ausländische Verluste i.S. des § 2 AIG (jetzt: § 2 Abs. 3 EStG ) sind - ebenso wie Hinzurechnungsbeträge - nach den Vorschriften des deutschen EStG zu ermitteln (vgl. BFH vom 2.3.1989, BStBl II, 543 m.w.N.). Im [...]
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