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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 03.09.1991

9 S 3228/89

Normen:
BPersVG § 107 Satz 1
FHG (Fachhochschulgesetz) Baden-Württemberg § 15 Abs. 1 § 19 Abs. 1 § 47 § 63 Abs. 1 Satz 3
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 5 Abs. 3
HRG § 37 Abs. 1 Satz 3
PersVG (Personalvertretungsgesetz) Baden-Württemberg § 69 Abs. 1 § 94

Die Klägerin ist Mitglied des Personalrats im Klinikum der Beklagten. Sie wurde bei den Wahlen zum Senat und zum Großen Senat der Beklagten am 8. und 9.6.1988 für die Wahlperiode 1988 bis 1990 in beide Gremien gewählt. [...]
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