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LG Osnabrück - Entscheidung vom 31.07.1987

11 S 219/87

Normen:
BGB § 808 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(138)536f
NJW 1988, 212
WM 1987, 1160

Die Ehefrau des Kl. hatte der Bank den Diebstahl ihres Sparkassenbuches angezeigt. Kurz vor Durchführung der Kontensperrung hatte ein Unbekannter das Kontoguthaben abgehoben. »... Die in § 808 Abs. 1 BGB verankerte [...]
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