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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 12.05.1986

1 Ws 401/85

Normen:
StPO § 270

Fundstellen:
DRsp IV(457)87b-c
NStZ 1986, 426
VRS 71, 289

(b) »... Die [das höhere Gericht grundsätzlich bindende] Verweisung nach § 270 StPO ist erst dann zulässig und geboten, wenn mit genügender Sicherheit erkennbar geworden ist, daß eine Sachentscheidung erforderlich [...]
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