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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 25.08.1986

5 Ss (OWi) 291/86 - 218/86 I

Normen:
WHG § 34 Abs.2

Fundstellen:
AgrarR 1987, 82
DRsp V(549)505f
JMBl NRW 1987, 8
MDR 1987, 346
NVwZ 1987, 261
RdL 1987, 27

»... Nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WassHG [WassHaushG] dürfen Stoffe nur so gelagert oder abgelagert werden, daß eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften [...]
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