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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30.01.1986

8 U 211/84

Normen:
BGB § 276 Abs.1, § 328 Abs.1

Fundstellen:
DRsp I(125)298b
NJW 1986, 2373
VersR 1986, 474

»Die Bekl. zu 1 ) ist als Krankenhausträgerin haftbar, weil die Schädelverletzung, die der Kl. .. bei der Geburt davongetragen hat, die Folge eines vorwerfbaren, nämlich rechtswidrigen ärztlichen Handelns ist. Die am [...]
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