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BGH - Entscheidung vom 17.09.1986

IVa ZR 13/85

Normen:
BGB § 2325 Abs.3

Fundstellen:
BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 1 Geldforderung 1
BGHR BGB § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 Fristbeginn 1
BGHR BGB vor § 1 Regelungszweck 1
BGHR GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Erbrechtsgarantie 1
BGHR ZPO § 288 Abs. 1 Rechtsbegriff 2
BGHZ 98, 226
DRsp I(174)226a-b
JR 1987, 240
JZ 1987, 150
JuS 1987, 321
MDR 1987, 126
NJW 1987, 122
WM 1986, 1415

Der beklagte Fabrikant ist der testamentarische Alleinerbe seiner am 2. Januar 1982 verstorbenen Mutter (Erblasserin). Die Klägerin ist das einzige Kind des verstorbenen Sohnes H. der Erblasserin; sie beansprucht ihren [...]
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