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AG Homburg-Saar - Entscheidung vom 01.12.1986

5 Cs/68 Js 6493/86

Normen:
StGB § 142

Fundstellen:
DRsp III(320)218c
VerkMitt 1987, 56

»Der Tatbestand des § 142 StGB setzt einen Unfall im öffentl. Straßenverkehr voraus. Eine allgemein zugängliche Tiefgarage ist nur während der normalen Arbeitszeit als tatsächlich öffentl. Verkehrsraum anzusehen, nicht [...]
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