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SchlHOLG - Entscheidung vom 03.09.1985

1 Ws 381/85-Ha.

Normen:
BRAGO §§ 84, 95, 97, 102

Fundstellen:
DRsp IV(477)218c-d
SchlHA 1986, 16

»Rechtsgrundlage für den Gebührenanspruch des dem Nebenkläger beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ist § 102 BRAGO [ BRAGebO ]. Diese Vorschrift verdrängt als das spezielle Gesetz die allgemeinen Normen [...]
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