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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 27.02.1985

6 Ta 52/85

Normen:
ArbGG § 12 Abs. 7
GKG § 19 Abs. 4
ZPO § 3

Fundstellen:
ARST 1985, 126
AuR 1986, 59

Mit den angefochtenen Beschluss hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für zunächst getrennt erhobene, dann verbundene Feststellungsklagen gegen eine erste befristete Kündigung von 12.11.1984 zum 30.11.1984 und [...]
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