Der in § 13 Nr. 3 VOB/B zum Ausdruck gekommene Rechtsgedanke gilt allgemein im Werkvertragsrecht (vgl. BGH, BauR 1978, 54; 1983, 17; 1987, 79). Es ist eine enge Auslegung geboten (BGH, wie LS). Grundsätzlich gilt [...]
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