A. I. Durch Art. 1 Nr. 52 des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (1. StrRG ) vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645 [653]) hat § 175 StGB folgende Fassung erhalten: § 175 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren [...]
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