Eigenständiges Aufenthaltsrecht des ausländischen Ehegatten bei Rechtsänderung in Übergangsfällen
Zum 01.07.2011 wurde die gesetzliche Mindestdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für das Entstehen eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts des ausländischen Ehegatten von zwei auf drei Jahre erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Erfordernis der dreijährigen Dauer auch für Ausländer gilt, die nach altem Recht zwar die Voraussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erfüllt hätten, einen entsprechenden Antrag aber erst nach Inkrafttreten der Neuregelung gestellt haben.
Feststellung eines Eltern-Kind-Verhältnisses nach Leihmutterschaft durch kalifornisches Gericht für deutsches Standesamt nicht bindend
Eine Leihmutterschaft ist mit dem Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar. Deswegen ist die Entscheidung eines kalifornischen Gerichts, das die Elternschaft der „Auftraggeber“ einer Leihmutterschaft festgestellt hat, für die Eintragung in das Geburtenregister durch das Standesamt in Deutschland nicht bindend.
Maßgeblicher Zeitpunkt bei Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung
Der Nachzugsanspruch der Mutter eines mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebenden Kindes erlischt mit Eintritt von dessen Volljährigkeit. Anders als beim Kindernachzug reicht eine Antragstellung vor Erreichen der Volljährigkeit nicht aus.
Kein Rückführungsanspruch des Vaters bei (konkludenter) Zustimmung zur Ausreise
Ein Kindesvater hat keinen Anspruch auf Rückführung seines Kindes, wenn die Mutter die Ausreise vorher per SMS angekündigt hat und der Vater ihr daraufhin nicht widersprochen hat.
Rom-III tritt in Kraft
Am 21.06.2012 tritt die Rom-III-Verordnung in Kraft. Damit wird das Kollisionsrecht für Scheidungsangelegenheiten innerhalb der EU vereinheitlicht. Für das deutsche IPR bedeutet dies, dass die Rom-III-Verordnung künftig als vorrangige Regelung gegenüber Art. 17 i. V. m. Art. 14 EGBGB zu prüfen ist.
Kommission schlägt klarere güterrechtliche Regelung für die 16 Mio. internationalen Paare in Europa vor
Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus, wenn die Ehegatten nicht dieselbe Staatsangehörigkeit haben? Was passiert mit einem gemeinsamen Bankkonto, wenn der Ehegatte stirbt? Wie sind diese Dinge geregelt, wenn beide Ehegatten zwar die gleiche Staatsangehörigkeit haben, aber über Eigentum oder ein Bankkonto im Ausland verfügen? In Europa leben rund 16 Mio. internationale Paare. Jedes Jahr sind mindestens 650 000 von ihnen mit Fragen dieser Art konfrontiert, wenn ihre Ehe oder Partnerschaft endet.
Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers
Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt.
Besoldungsrechtlicher Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften
Die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichstellung und die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften gebieten es, einer pensionierten, in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft eingetragenen Lehrerin einen Familienzuschlag zu gewähren.
Kindeswohl vor Sorgerecht
Ausländische Sorgerechtsentscheidungen müssen entsprechend dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen von deutschen Gerichten grundsätzlich respektiert werden. Das gilt jedoch nicht, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.