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Düsseldorfer Tabelle": Neue Sätze für Unterhaltspflichtige"

Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle" gibt das Oberlandesgericht in Düsseldorf die bundesweit geltenden Unterhaltssätze bekannt. Ändern wird sich nach Angaben des Gerichts der Selbstbehalt, also die Summe, die einem Unterhaltspflichtigen ab Jahresbeginn 2015 zum Lebensunterhalt bleibt. Dies sei erforderlich, weil der "Hartz IV"-Regelsatz zum Jahreswechsel angehoben wird, teilte das Gericht mit."

Die "Düsseldorfer Tabelle" wird in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Sie regelt die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt abhängig vom Einkommen sowie den Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen.