Bundesrat berät Gesetzentwurf zur Stärkung des Umgangsrechts leiblicher Väter
Gegen den vorgelegten Gesetzentwurf erhoben die Länder in ihrer Plenarsitzung am 14.12.2012 im Wesentlichen keine Einwendungen. Sie bitten lediglich, zu prüfen, ob es mit Blick auf die Interessen aller Beteiligter geboten ist, die vorgesehene inzidente Prüfung der biologischen Vaterschaft durch einen Klärungsanspruch des mutmaßlichen biologischen Vaters zu ersetzen.
Das Umgangsrecht soll nach dem Entwurf nicht mehr davon abhängen, ob eine enge persönliche Beziehung zum Kind besteht. Es reicht künftig aus, wenn der biologische Vater ein nachhaltiges Interesse an dem Kind gezeigt hat und der Umgang dem Kindeswohl dient. Der Vater darf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen; Untersuchungen zur Klärung der biologischen Abstammung müssen in bestimmten Fällen geduldet werden. Dies soll verhindern, dass zum Beispiel die Mutter die Ansprüche des leiblichen Vaters vereiteln kann, indem sie die Untersuchung verweigert.
Seine Stellungnahme leitet der Bundesrat nun der Bundesregierung zur Gegenäußerung vor, bevor der Deutsche Bundestag sich mit dem Gesetzentwurf befassen wird.