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Änderungen beim Elterngeld

Die neuen Elterngeldregelungen werden ab dem 01.01.2011 bei allen Elterngeldberechtigten angewendet. Die Neuregelungen können möglicherweise dazu führen, dass das bereits bewilligte Elterngeld gekürzt wird oder ganz wegfällt.

Beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) werden zum 01.01.2011 folgende Änderungen wirksam:

  • Eltern, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 € oder als Paargemeinschaft 500.000 € im Jahr versteuern, erhalten ab Januar kein Elterngeld mehr.
  • Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 € im Monat künftig 65 % (statt bisher 67 %) des Einkommens. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 %.
  • Das Mindestelterngeld von 300 € im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 € bleiben erhalten.
  • Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird – wie beim Kindergeld – auf Arbeitslosengeld II und den Kinderzuschlag angerechnet.
  • Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, z.B. über einen Minijob, soll dafür auch Elterngeld erhalten.

Wichtig:

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten Eltern, die die Verlängerungsmöglichkeit gewählt haben und die zusätzlich Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag beziehen, unbedingt die Verlängerung ihrer Elterngeldauszahlung noch im Jahr 2010 schriftlich bei ihrer Elterngeldstelle widerrufen.
Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes Erwerbseinkommen hatten, sollten sich baldmöglichst mit ihrer Elterngeldstelle in Verbindung setzen.