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1. Kann bei Abänderung zugleich die Währung umgestellt werden? Eine Umstellung auf deutsche Währung kann im Rahmen einer Abänderungsklage beantragt werden, soweit dadurch die Kaufkraft im Heimatland von G nicht erhöht wird und die Interessen beider Parteien abgewogen sind, OLG Hamm Dsp 1995/7609 LS = FamRZ 1991,718, BGH DRsp 1993/625 = FamRZ 1992,1060. Eine Abänderung eines auf ausländische Währung (dazu) lautenden Titels in Euro (DM) ist möglich, wenn dies das anzuwendende Sachrecht zulässt, KG DRsp 1994/7667 LS = FamRZ 1994,759. 2. Wie wäre umzustellen? Die Umrechnung ist nach dem Devisen-Verkaufs-Kurs vorzunehmen. [...]
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